Datenschutz - Ihr gutes Recht !  

 

Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Der Begriff wurde auch verwendet für Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung – und Schutz gegen Diebstahl dieser Daten.

 Heute bezieht sich der Begriff meist auf den Schutz personenbezogener Daten. Bei personenbezogenen Daten wurde er auch für Schutz vor „Verdatung“ verwendet.Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

 Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten gläsernen Menschen verhindern.

 

Es gibt keine Abstufung zwischen mehr oder weniger schützenswerten Daten. Das Bundesverfassungsgericht spricht davon, dass es keine "belanglosen" Daten gibt. Damit ist beispielsweise die Telefonnummer nicht minder schützenswert als die Haarfarbe.

Ein wesentlicher Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Dieses besagt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten ist. Sie ist nur dann erlaubt, wenn entweder eine klare Rechtsgrundlage gegeben ist (d. h., das Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung in diesem Fall) oder wenn die betroffene Person ausdrücklich (meist schriftlich) ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung gegeben hat (§ 13 Abs.2 ff). Die angewendeten Verfahren mit automatisierter Verarbeitung sind vom (behördlichen oder betrieblichen) Datenschutzbeauftragten zu prüfen, oder (wenn ein solcher nicht vorhanden ist) beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten anzeigepflichtig.

 

Wer kann helfen zu Fragen über personenbezogenen Daten

Bei konkreten - etwa Ihre Person betreffenden Fragen - sollten Sie sich an Ihre zuständige Datenschutzinstitution wenden, die auch die Kontrolle über diejenigen Stellen wahrnimmt, welche Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. In Deutschland gilt:

  • Wenn Ihre Daten von einer öffentlichen Stelle verarbeitet werden, sind der Datenschutzbeauftragte des Bundes oder die Datenschutzbeauftragten der Länder für Sie zuständig.
    Öffentliche Stellen der Länder sind z.B. die Verwaltungen von Städten, Gemeinden und Kreisen, Landesbehörden und die meisten Schulen und Universitäten. Öffentliche Stellen des Bundes sind z.B. die Bundesbehörden, Arbeitsämter und die Bundeswehr.
     
  • Wenn Ihre Daten von einer privaten Stelle verarbeitet werden, sind meist die sogenannten Aufsichtsbehörden der Länder zuständig.
    Private Stellen sind Firmen wie z.B. Versandhäuser, Adresshändler, Auskunfteien, Internet-Provider, aber auch Vereine, Ärzte und Angehörige anderer freier Berufe.
     
  • Eine Besonderheit gilt für die Datenverarbeitung bei Unternehmen aus dem Bereich Telekommunikation. Für die Datenschutzkontrolle ist dort in jedem Fall der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
     
  • Für die Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch kirchliche Stellen sind die Datenschutzbeauftragten der evangelischen und katholischen Kirchen zuständig.
     
  • Rundfunk (Radio, Fernsehen) ist aus verfassungsrechtlichen Gründen aus der Kontrollbefugnis der Landesdatenschutzbeauftragten ausgenommen. In diesem Bereich werden eigene Datenschutzbeauftragte für den Rundfunk tätig.

 

 

 

  Bundesdatenschutzgesetz (gesetzliche Grundlage)

   Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

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